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   BayObLG, 05.09.1986 - BReg. 1 Z 41/86   

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https://dejure.org/1986,1850
BayObLG, 05.09.1986 - BReg. 1 Z 41/86 (https://dejure.org/1986,1850)
BayObLG, Entscheidung vom 05.09.1986 - BReg. 1 Z 41/86 (https://dejure.org/1986,1850)
BayObLG, Entscheidung vom 05. September 1986 - BReg. 1 Z 41/86 (https://dejure.org/1986,1850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einwilligung in die Begutachtung des Kindes; Unzuständigkeit des Gerichts für eine getroffene Entscheidung; Persönliche Anhörung der Eltern im Falle des § 1666 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhaltsprozeß; Gerichtspsychologische Begutachtung; Kindeswohl; Gefährdung; Eltern; Bindungen; Verhalten; Bedeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1666

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 87
  • Rpfleger 1987, 149
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 15.07.1980 - BReg. 1 Z 54/80
    Auszug aus BayObLG, 05.09.1986 - BReg. 1 Z 41/86
    Dies ist für die Entscheidungsfindung deshalb von wesentlicher Bedeutung, weil Entscheidungen in Sorgerechtsangelegenheiten regelmäßig in besonderem Maße in die persönlichen Verhältnisse und Beziehungen eingreifen (BayObLGZ 1980, 202/204 m.w.Nachw.).

    Zur Tatsachenermittlung war jedenfalls zunächst die Mutter anzuhören; denn § 50 a FGG dient in erster Linie der Sachaufklärung (BayObLGZ 1980, 202/204; Senatsbeschluß vom 29.11.1985 - BReg. 1 Z 79/85).

  • BGH, 05.12.1958 - VI ZR 266/57

    Einwilligung des Minderjährigen in Operation

    Auszug aus BayObLG, 05.09.1986 - BReg. 1 Z 41/86
    Im Hinblick auf den höchstpersönlichen Einschlag der Einwilligung kann sie jedoch dann von dem Minderjährigen wirksam abgegeben werden, wenn dieser ein solches Maß an geistiger und sittlicher Reife erreicht hat, daß er die Tragweite seiner Entscheidung zu übersehen vermag; dabei läßt sich eine starre Altersgrenze nicht ziehen (vgl. BGHZ 29, 33/36; Palandt a.a.O.).

    Selbst wenn eine wirksame Einwilligung des Kindes möglich sein sollte, machte dies eine Einwilligung auch des gesetzlichen Vertreters nicht entbehrlich; dies gilt jedenfalls dann, wenn deren Einholung, wie hier, nichts im Wege steht (MünchKomm BGB 2. Aufl. Vorbem. vor § 104 RdNrn. 88, 89; vgl. BGHZ 29, 33/36; BGH NJW 1972, 335/337 [BGH 16.11.1971 - VI ZR 76/70] ; NJW 1974, 1947/1950).

  • BGH, 16.11.1971 - VI ZR 76/70

    Aufklärungspflicht - Arzt - Schädliche Folgen - Gebotenheit - Eingriff -

    Auszug aus BayObLG, 05.09.1986 - BReg. 1 Z 41/86
    Selbst wenn eine wirksame Einwilligung des Kindes möglich sein sollte, machte dies eine Einwilligung auch des gesetzlichen Vertreters nicht entbehrlich; dies gilt jedenfalls dann, wenn deren Einholung, wie hier, nichts im Wege steht (MünchKomm BGB 2. Aufl. Vorbem. vor § 104 RdNrn. 88, 89; vgl. BGHZ 29, 33/36; BGH NJW 1972, 335/337 [BGH 16.11.1971 - VI ZR 76/70] ; NJW 1974, 1947/1950).
  • BayObLG, 17.10.1966 - BReg. 1b Z 64/66

    Minderjährige; Zeugnisverweigerung; Zustimmung; Sorgeberechtigter; Verweigerung;

    Auszug aus BayObLG, 05.09.1986 - BReg. 1 Z 41/86
    Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht bereits für den ähnlich gelagerten Fall ausgesprochen, in dem es darum ging, ob ein Kind im Scheidungsrechtsstreit der Eltern das Zeugnis selbst verweigern darf (BayObLGZ 1966, 343/352).
  • OLG München, 09.04.2009 - 2 UF 1818/08

    Elterliche Sorge: Gründe des sorgeberechtigten Elternteils für den gemeinsamen

    Die Kindesanhörung erfolgte ohne Beisein Dritter, insbesondere ohne Anwesenheit der Verfahrensbevollmächtigten, um das Ziel der Kindesanhörung zu erreichen, nämlich einen echten Eindruck von dem Kind, dessen Neigungen und Bindungen zu erhalten (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 87).
  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 51/95

    Drohung oder Anordnung der zwangsweisen Vorführung in einem Verfahren zur

    Vielmehr braucht die Betreute sich einer Untersuchung nur mit ihrer Einwilligung zu unterziehen (BayObLG FamRZ 1987, 87/88; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 442 ; Jansen FGG § 19 Rn. 26; Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 68b FGG Rn. 30).

    Da auch eine andere Rechtsgrundlage fehlt, bleibt es bei dem auch aus Art. 2 Abs. 2 GG folgenden Grundsatz, daß niemand gezwungen werden kann, sich gegen seinen Willen von einem Arzt untersuchen zu lassen (BGH NJW 1952, 1215; BayObLG FamRZ 1987, 87/88; Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. § 15 Rn. 40a).

  • OLG Brandenburg, 14.10.2002 - 9 UF 129/02

    Befristete Beschwerde wegen Nichtanhörung des betroffenen Kindes im Verfahren der

    Die Anhörungspflichten sind deshalb grundsätzlich zwingend (BayObLG FamRZ 1987, 87, 88; Keidel/Kuntze/Winkler-Engelhardt a.a.O. § 50 a Rn. 10 und § 50 b Rn. 5).

    Insbesondere die Befürchtung einer ernstzunehmenden psychischen oder physischen Beeinträchtigung des betroffenen Kindes, die einen schwerwiegenden Grund im Sinne von § 50 b Abs. 3 Satz 1 FGG darstellen könnte (OLG Köln FamRZ 1997, 1549; BayObLG FamRZ 1987, 87, 88; Staudinger-Peschel-Gutzeit a.a.O. Rn. 398; Keidel/Kuntze/Winkler-Engelhardt a.a.O. § 50 b Rn. 27), ist nicht ersichtlich.

  • OLG Brandenburg, 02.08.1999 - 9 UF 179/99

    Verfahren vor Erlaß einer Verbleibensanordnung

    Die Anhörungspflichten sind deshalb grundsätzlich zwingend (BayObLG, FamRZ 1987, 87, 88; Keidel/Kuntze/Winkler-Engelhardt, aaO., § 50 a Rdn. 10 und § 50 b Rdn. 5).

    Insbesondere die Befürchtung einer ernstzunehmenden psychischen oder physischen Beeinträchtigung des betroffenen Kindes, die einen schwerwiegenden Grund im Sinne von § 50 b Abs. 3 Satz 1 FGG darstellen könnte (OLG Köln, FamRZ 1997, 1549; BayObLG, FamRZ 1987, 87, 88; Staudinger-Peschel-Gutzeit, aaO., Rdn. 398; Keidel/Kuntze/Winkler-Engelhardt, aaO., § 50 b Rdn. 27), ist nicht ersichtlich.

  • OLG Brandenburg, 02.08.1999 - 9 UF 197/99

    Rechtmäßigkeit einer ohne Anhörung des Kindes und der Kindsmutter ergangenen

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  • BayObLG, 30.04.1993 - 1Z BR 104/92

    Interesse des Kindeswohl: Rauchverbot gegen Eltern

    Von einer Anhörung kann aber nicht nur aus den in § 50 a Abs. 3 FGG angeführten Gründen abgesehen werden, sondern insbesondere unter Berücksichtigung des Rechts der Eltern, die Sorge für ihre Kinder grundsätzlich frei von staatlicher Bevormundung auszuüben, auch dann, wenn von vornherein keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls erkennbar sind (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 87/88; Keidel/Kuntze aaO Rn. 11).
  • OLG Celle, 19.10.1993 - 18 UF 131/93

    Glaubhaftmachung; Einstweilige Verfügung; Unterhaltsverfahren; Vorwegnahme der

    Dem haben sich Stein/Jonas, Rdn. 10 zu § 920 Abs. 2 angeschlossen, die der Meinung sind, dass auch im Verfahren der einstweiligen Verfügung die Beweislastregeln wie im ordentlichen Verfahren gelten (vgl. hierzu weiter Baur/Stürner, Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- und Vergleichsrecht, Rdn. 848 zu § 48 ; MünchKomm zur ZPO , Rdn. 21 zu § 920 ; Thomas/Putzo, Rdn. 9 Vorbemerkung § 916; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Rdn. 7 zu § 25 UWG ; Zimmermann, ZPO , Rdn. 6 zu § 921 ; OLG Frankfurt/M., FamRZ 1987, 87 f.; dasselbe NJW-RR 1991, 174, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 29.01.1993 - 1Z BR 80/92

    Widerruf einer Erbeinsetzung; Abänderung eines Schlusserbes in ein Vermächtnis

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